Fraktions Regelwerk
Regeln für Fraktionen, Familien und Organisationen auf Aventa Roleplay.
§ 1.0 Jedes Fraktionsmitglied muss seinen FiveM Namen in folgendem Format speichern: Fraktion | Vor- und Nachname
§ 1.1 Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf während eines Konfliktes nur 1 Mal innerhalb von 24 Stunden bzw. bei offener Forderung erst nach Ablauf der Bedenkzeit angegriffen werden. Hierbei werden sämtliche Angriffe auf ein Anwesen gewertet. Man darf keine Razzia oder Baseraid 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart durchführen.
§ 1.2 Das Plündern von Fraktionslagern ist verboten. Das Plündern eines Fraktionslagers sowie das Verkaufen von Gegenständen vor einer Fraktionsauflösung ist ausschließlich mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung gestattet.
§ 1.3 Es ist untersagt, an einem Fraktionsfahrzeug einen Spoiler zu montieren.
§ 1.4 Das dauerhafte Spotten und Abcampen von Anwesen ist verboten.
§ 1.5 Der Grund eines Konfliktes muss im Roleplay mit der Continental Familie ausgespielt werden.
§ 1.1 Fraktionen dürfen maximal 25 Mitglieder haben, davon höchstens 22 Männer und mind. 3 Frauen.
§ 1.2 Ein Bloodout führt zum vollständigen Gedächtnisverlust des Charakters bezüglich aller Erinnerungen an die Fraktion und deren Aktivitäten.
§ 1.3 Nach dem Verlassen einer Fraktion gilt eine Fraktionssperre von 7 Tagen sowie zusätzlich 14 Stunden reiner Spielzeit nach dem Austritt. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine Rückkehr in dieselbe Fraktion ist frühestens nach drei Monaten erlaubt.
§ 1.4 Das Einmischen Dritter in Konflikte zwischen Bad Fraktionen ist grundsätzlich verboten. Bündnisse müssen von der Continental Familie explizit genehmigt werden. Staatliche Fraktionen dürfen sich in Konflikte einmischen.
§ 1.5 Beim Agieren als Fraktion dürfen ausschließlich Fahrzeuge aus der offiziellen Fraktionsgarage verwendet werden.
§ 1.6 Fraktionen dürfen ihre Kutten, Flags, Kleidung niemals ablegen, sofern sie nicht aktiv als Fraktion handeln. Wer absichtlich seine Kleidung ablegt, um eine Fraktionssituation zu provozieren, wird entsprechend sanktioniert.
§ 1.7 Ein Base-Raid ist alle 12 Stunden erlaubt, jedoch nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Vor dem Raid müssen beide Fraktionen miteinander gesprochen und versucht haben, den Konflikt diplomatisch zu lösen. Kommt es zu keiner Einigung, dürfen beide Seiten einen Angriff starten.
§ 1.8 Gangs oder MCs dürfen ausschließlich in einem Fight über Obse einen Heli nutzen. Unterhalb von Obse ist dies nicht gestattet.
§ 1.9 Jede Fraktion erhält einen offiziellen Discord-Server, der von der Fraktionsverwaltung bereitgestellt wird. Alle anderen externen Discords sind verboten. Der Fraktions-Discord darf nicht zum Metagaming dienen.
§ 1.10 Mitglieder, die sich nicht an das Fraktionskonzept halten oder durch negatives Verhalten auffallen, können durch die Fraktionsverwaltung aus der Fraktion entfernt werden. Solche Personen erhalten zusätzlich eine Fraktionssperre von vier Wochen.
§ 1.11 Jegliche aggressive Handlung von Bad-Fraktionen dürfen frühestens 30 Minuten nach und spätestens 30 Minuten vor einem Server-Restart durchgeführt werden.
§ 1.12 Reports zwischen Fraktionen dürfen ausschließlich von einem Leader eingereicht werden. Davon ausgenommen sind schwere Regelverstöße wie Cheating, Massen-RDM oder ähnliche Ausnahmen.
§ 1.13 Forderungen müssen realistisch und verhältnismäßig zur RP-Situation passen. Sie sollen der Deeskalation dienen, nicht zur Bereicherung führen. Nicht herstellbare Gegenstände dürfen nicht gefordert werden.
§ 1.14 Pro Fraktion darf nur ein Helikopter ausgeparkt und verwendet werden.
§ 1.15 Wird ein 12er durch staatliche Fraktionen in das Staatsgefängnis (SG) transportiert, ist ein Angriff auf den Gefangenentransport zulässig.
§ 1.16 Das DOJ und andere staatliche Einrichtungen dürfen nur im Rahmen einer schlüssigen RP-Handlung Ziel eines Angriffs werden. Der Angriff muss klar begründet, durchdacht und RP-technisch vorbereitet sein. Das stumpfe Erschießen von Beamten ist strengstens untersagt.
§ 1.17 Ein Krieg darf nur vom Leader einer Bad-Fraktion erklärt werden. Die Kriegserklärung muss mündlich, persönlich von Leader zu Leader erfolgen, nicht telefonisch.
§ 1.18 Eine Kriegserklärung muss auf konkreten RP-Ereignissen basieren und darf nicht willkürlich erfolgen. Die Begründung muss durch einen aussagekräftigen Clip dokumentiert werden.
§ 1.19 Nach einer Forderung dürfen keine neuen Mitglieder aufgenommen werden.
§ 1.20 Nach einem Fight muss eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten eingehalten werden, bevor der nächste Fight stattfindet.
§ 1.21 Die beim Konfliktgrund genannte Forderung darf nachträglich nicht erhöht oder erweitert werden.
§ 1.22 Eine Fraktion darf maximal eine Route besitzen. Eine neue Route darf nur einmal in 7 Tagen gefordert werden.
§ 1.23 Routenbesitzer dürfen keine andere Route angreifen, besetzen oder fordern, aber auf anderen Routen arbeiten.
§ 1.24 Wer eine Route gewinnt oder verteidigt, erhält 7 Tage Aufbauschutz. Während dieser Zeit darf keine andere Fraktion diese Route fordern, angreifen oder besetzen. Nach 3 Tagen Aufbauschutz darf das LAPD mit triftigem Grund und Erlaubnis des DOJ, 1 mal am Tag eine Razzia auf einer illegalen Route durchführen.
§ 1.25 Ein Routenkrieg muss auf oder direkt an der Route stattfinden. Sobald eine Route gefordert wurde, darf sie weder verkauft, verschenkt noch auf andere Weise unbrauchbar gemacht oder entzogen werden.
§ 1.26 Mit einer Auszahlung oder dem Abgeben der Route an die fordernde Fraktion gilt der Konflikt als beendet. Die gewinnende Partei darf Forderungen nicht auszahlen.
§ 3.0 Die höchste behördliche Instanz im Roleplay ist das Department of Justice (DOJ). Alle Behörden unterstehen den Weisungen des DOJ und müssen dessen Entscheidungen respektieren.
§ 3.1 Die maximale Haftdauer beträgt 60 Hafteinheiten (Minuten). In besonders schweren Fällen kann die DOJ 01 die Haftzeit auf bis zu 120 Einheiten verlängern. Diese Entscheidung muss klar im RP begründet und dokumentiert sein. Eine künstliche Verlängerung der Haftzeit durch gestückelte Haftgründe ist untersagt.
§ 3.2 Verhaftete oder inhaftierte Spieler müssen aktiv ins RP eingebunden werden, z. B. durch Verhöre, Transport oder Anhörungen. Reines Abstellen im Zellenraum ohne RP-Interaktion ist nicht zulässig (PowerRP).
§ 3.3 Zufällige oder unbegründete Durchsuchungen ohne konkreten Verdacht oder gesetzliche Grundlage sind verboten.
§ 3.4 Sondereinsatzwaffen wie Schild sowie Spezialfahrzeuge dürfen nur mit Genehmigung und RP-Begründung eingesetzt werden.
§ 3.5 Goodfraks dürfen pro Situation nur einen Heli einsetzen. Ausnahmen sind Überfälle auf die Staatsbank, Paleto Bank, Juwelier oder staatliche Einrichtungen. Dann sind bis zu 2 Hubschrauber erlaubt. Das Medical Department (MD) ist von dieser Regel ausgenommen.
§ 3.6 Eine Razzia auf Anwesen einer Badfraktion ist nur mit dokumentierter Beweislage und Freigabe durch das DOJ erlaubt.
§ 3.7 Razzien auf illegalen Routen dürfen nur mit Genehmigung durch das DOJ erfolgen. Das Abcampen oder das Errichten von Checkpoints an Zufahrtswegen zu illegalen Routen ist verboten.
§ 3.8 Für Staatsfraktionen gilt die New-Life-Regel wie im allgemeinen Regelwerk: Nach dem Tod darf der Spieler sich nicht an der gleichen Situation beteiligen oder mit Informationen daraus weiterarbeiten.
§ 3.9 Staatsfraktionsspieler dürfen sich nur dann einer laufenden RP-Situation anschließen, wenn eine aktive Funkmeldung oder ein Notruf erfolgt ist. Ein Nachrücken in laufende Schusswechsel ist ausschließlich erlaubt, wenn die betreffende Person zum Zeitpunkt des Funkspruchs im Dienst war. Das Nachrücken muss realistisch ins RP eingebettet sein, unlogisches, sprunghaftes oder teleportartiges Verhalten ist untersagt.
§ 3.10 Im DOJ ist jegliche Korruption sowie das Weitergeben interner Informationen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie durch die zuständige Behördenleitung genehmigt wurden und nachweislich der Aufklärung oder Verfolgung von Straftaten im RP dienen. Handlungen, die dem Projekt schaden, bleiben auch bei Genehmigung ausdrücklich verboten.
§ 3.11 Im LSPD ist jede Form von Korruption sowie das unerlaubte Weitergeben interner Informationen strikt untersagt, unabhängig von Rang oder Situation.
§ 3.12 Im LSMD ist jede Form von Korruption verboten. Lediglich das Weitergeben von Informationen ist gestattet, alle anderen korrupten Handlungen sind fraktionsweit untersagt.
§ 3.13 Alle Ausrüstungsgegenstände staatlicher Fraktionen gehören ausschließlich ins offizielle Fraktionsinventar. Das Lagern von Waffen oder Ausrüstung staatlicher Fraktionen in privaten Häusern, Fahrzeugen oder Depots ist verboten.
§ 3.14 Das absichtliche Lügen über Belehrungen, wie etwa das Vortäuschen einer erfolgten Rechtsbelehrung, ist verboten.
§ 3.15 Mitglieder, die sich nicht an das Fraktionskonzept halten oder durch negatives Verhalten auffallen, werden durch die Fraktionsverwaltung aus der Fraktion entfernt. Solche Personen erhalten zusätzlich eine Fraktionssperre von vier Wochen.